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Neue Kirchengemeinde 2015

Im Jahr 2015 entsteht aus den bisherigen Seelsorgeeinheiten Mitte-Süd, West-Nord sowie St. Konrad-Heilig Kreuz eine neue Kirchengemeinde. Informieren Sie sich hier über den Weg dahin.

 

Pfarrgemeinderatswahl 2010

Wahl des Pfarrgemeinderates in der Seelsorgeeinheit Karlsruhe Mitte-Süd am 13. und 14. März 2010

PGR-Wahl 2010Für den gemeinsamen Pfarrgemeinderat der Pfarreien St. Stephan und Unserer Lieben Frau werden in jeder Pfarrei 12 Kandidaten gewählt.

Wahlvorschläge für Kandidaten können von jedem Wahlberechtigten im jeweiligen Pfarrbüro bzw. beim Wahlvorstand bis 29. Januar 2010 eingereicht werden. Dabei muss jeder Kandidat/jede Kandidatin schriftlich sein/ihr Einverständnis erklären und zehn Wahlberechtigte müssen die Kandidatur durch ihre Unterschrift unterstützen. Kandidatenvorschlagslisten gibt es in den Pfarrbüros. Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zwischenzeitlich wurden genügend Kandidaten und Kandidatinnen gefunden. In der Pfarrei Unserer Lieben Frau sind es 15 und in St. Stephan 20.

Wahlberechtigt sind alle, die mindestens drei Monate in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlberechtigung kann auch erwerben, wer am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnimmt und bis 12. Februar 2010 beim Wahlvorstand einen Antrag stellt. Formulare gibt es über die Pfarrbüros.

Das Wählerverzeichnis ist vom 05. bis 12. Februar 2010 in den Pfarrbüros einzusehen.

Das Wahllokal in St.Stephan befindet sich im Kirchenfenster beim Pfarrhaus, Erbprinzenstr. 14, und ist geöffnet:

am Samstag, 13. März 2010, von 17.00 bis 19.30 Uhr  

am Sonntag, 14. März 2010, von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 18.30 - 20.30 Uhr.

Das Wahllokal in Unserer Lieben Frau befindet sich im unteren Saal des Canisiushauses, Augartenstr. 51 und ist geöffnet:

am Sonntag, 14. März 2010, von 9.30 bis 12.30 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Wahlverfahren:

1. In jeder Pfarrgemeinde werden 12 Mitglieder für den Pfarrgemeinderat gewählt.

2. Jeder Wähler hat 12 Stimmen. Einem Kandidaten/einer Kandidatin können jeweils bis zu drei Stimmen    gegeben werden. Die Stimmen sind entweder durch ein Kreuz oder durch die Angabe der Stimmenzahl  abzugeben.

3. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als 12 Namen angekreuzt oder mehr als 12 Stimmen abgegeben wurden.

4. Abgestimmt werden darf nur mit amtlichen Stimmzetteln.

5. Die Kandidaten/Kandidatinnen sind alphabetisch aufgeführt; die Reihenfolge besagt keine Wertung.

 

Briefwahlunterlagen können bis 10. März 2010 mit dem Antrag auf Briefwahl in den Pfarrbüros schriftlich angefordert werden.

Über die Pfarrgemeinderatswahl und über die Kandidaten und Kandidatinnen werden Sie ausführlich im neuen Gemeindebrief informiert.

Nähere Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl erhalten Sie unter www.pgr-wahl-freiburg.de.

 

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